LEGATE - ERBSCHAFTEN & SCHENKUNGEN

Herzensangelegenheiten im Testament regeln

 

Über das Leben hinaus Gutes tun: Mit einem Legat oder einer Erbschaft zu Gunsten des Vereins zeigen Sie auch in Ihrem letzten Willen Solidarität und Nächstenliebe. Hinterlassen Sie bleibende Spuren und sichern Sie auch in Zukunft Unterstützung für Hilfesuchende des Seelands.          

  

Schaffen Sie Klarheit für sich selbst und Ihre Angehörigen, indem Sie unseren Verein lange vor Ihres Ablebens mit einem Legat oder einer Erbschaft bedenken. Auch wenn die Aufgabe, diesen Passus in Ihr Testament aufzunehmen nicht einfach ist, können wir Sie gerne diesbezüglich beraten.

 

Erbschaft, Legat, Schenkung: Drei ganz besondere Formen der Spende

Wer seinen Nachlass schon zu Lebzeiten regelt, bestimmt einerseits selber, wer begünstigt wird. Andererseits vermeidet ein gültiges Testament Streitereien unter den Erbinnen und Erben.

 

Beispielhaft: Spenderinnen und Spender machen ein Legat.